Was ist ein guter Name?

Es gibt Kriterien für gute Namen. Die vier wichtigsten sind:

1. Ein guter Name ist kurz

Viele Namensungetüme bevölkern Deutschland. Dabei lieben Menschen kurze Namen. Der „Jumbo Jet“ war bis vor kurzem das größte Flugzeug der Welt. Dies ist ein schöner kurzer Name. Wie der „Mini“, das „Magnum“, oder „Polizei“...

2. Ein guter Name erzeugt ein Bild

Ein guter Name erzeugt ein Gefühl oder ein Bild. EADS versäumte es zum Beispiel, dem A380 einen guten Namen zu geben. Der A380 ist zwar jetzt das größte Flugzeug der Welt. Ist A380 aber so gut wie „Jumbo Jet“?

Ausnahmen bestätigen die Regel. Als der neue Direktor der Universität Lüneburg dieser 2008 den neuen Namen „Leuphana“ gab, war sein Wunsch mit einem Namen ohne Konnotation zu starten. Leuphana erzeugt kein Bild. Die neue Identität muss erst gefüllt werden. Genau dies war gewollt: Eine bestehende Tafel leerwischen, um dann dort einen neuen Inhalt einzuschreiben. Damit wirklich ein neues Image für den Campus entstehen konnte.

3. Ein guter Name lässt sich gut aussprechen

Die Zunge darf bei einem guten Namen nicht stolpern. Menschen blamieren sich ungerne. Namen wie „Jägermeister“ funktionieren, weil sie jeder sprechen kann. Ein „Beaujolais“ dagegen wird nicht von jedem gleich gern ausgesprochen. So ist das in Deutschland. In Frankreich wäre es natürlich genau anders herum.

4. Ein guter Name funktioniert online

Im Internet gelten andere Spielregeln als im Duden:
Ist zum Namen noch die First-Level-Domain frei?
Hat der Name Umlaute oder andere „Stopper“?

Diese Liste zeigt die vier wichtigsten Kriterien.

Zu guter Letzt gibt es dann das „Gefühl“. Das gewisse Etwas. Wenn alle Beteiligten spüren: Das ist es jetzt. Das funktioniert. Das ist das Quentchen Kreativität, die Lautmalerei, oder einfach nur das Gespür für die Akzeptanz bei den Kunden.

   

Schutzfähigkeit

Nicht jeder Name muss
geschützt werden.

Die populäre Umschreibung „Schuldenbremse“
für eine Gesetztesnovelle funktioniert in der PR
ausgezeichnet und setzt ein Thema. Es ist nicht möglich oder notwendig, „Schuldenbremse“ auch
zu schützen.

Wie ist es aber mit dem Titel
für eine Fernsehsendung?

Wenn man damit auf Sendung geht,
muss der Name auch rechtlich fest sitzen.

Wir arbeiten bei einer Überprüfung der Schutzfähigkeit in zwei Phasen.

Phase 1 – Kreation

Bei der grundlegenden Namensentwicklung,
erfolgt eine erste grobe Einschätzung, ob der
Name schutzfähig ist. In der Phase 1 arbeiten
wir alleine.

Phase 2 – Rechtsschutz

Findet der vorgeschlagene Name gefallen, wird in einem zweiten Prozess der rechtliche Schutz weiter abgeklopft. Dies geschieht je nach Schutzraum (national / international / Branche) auf verschiedenen Wegen. Am Ende kann eine Markeneintragung oder ein anderer rechtlicher Schutz stehen. In der Phase 2 arbeiten wir zusammen mit renomierten Experten / Rechtsanwälten auf den entsprechenden Gebieten oder bei vorlaufendem Titelschutz mit dem Titelschutz-Journal.